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Arbeitsmedizin               

 

         

 

Gestellung eines Betriebsmediziners

Bestandsaufnahme vor Ort mit Bericht, Maßnahmenplan und Durchsprache mit der Geschäftsführung und anderen verantwortlichen Personen
Betreuung Ihres Unternehmens durch regelmäßige Besuche in Anlehnung an die Einsatzzeiten gemäß DGUV2
Enge Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsbegehungen im Zusammenhang mit den Gewerbeaufsichtsämtern und Vertretern der Berufsgenossenschaften
Teilnahme an Arbeitsschutzausschusssitzungen
Durchführung aller notwendigen Vorsorgeuntersuchungen (Angebot/ Pflicht/ Wunsch) vor Ort mit Erstellung der Vorsorgekartei
Grippeschutzimpfungen
Beratung in allen arbeitsmedizinischen Fragen (Rückenbeschwerden, Lärmschwerhörigkeit, Hautschutz, Arbeits-/ Wegeunfälle, Hygiene, Verbandskästen und -material, Arbeitsplatzwechsel, Wiedereingliederung/BEM etc.)

 

          

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